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Welche Versicherung zahlt meinen Schaden?

Beschreib in ein paar Worten, was passiert ist. Du siehst sofort, welche Versicherung in der Regel zuständig ist und was du jetzt tun solltest.

Hagel hat mein Auto verbeultMein Handy ist runtergefallenVelo am Bahnhof gestohlenWasser in der Wohnung unter mirBeim Skifahren Bein gebrochenMein Hund hat jemanden gebissen

Deine Beschreibung bleibt auf deinem Gerät. Wir speichern und senden nichts. Allgemeine Zuordnung, Stand 2026, massgebend ist deine Police.

Alle Fälle nach Bereich

Lieber selbst suchen? Hier sind alle 39 Fälle, die der Schadenfinder kennt.

In der Wohnung und am Haus

Hagel, Sturm oder Hochwasser haben das Haus beschädigt

Die Gebäudeversicherung. Schäden am Gebäude durch Naturgefahren zahlt die Gebäudeversicherung. In 19 Kantonen ist das die kantonale Gebäudeversicherung. Wohnst du zur Miete, ist die Eigentümerschaft zuständig.

  1. Fotografier den Schaden, bevor du aufräumst.
  2. Wohnst du zur Miete, melde den Schaden sofort der Verwaltung.
  3. Gehört dir das Haus, melde ihn der Gebäudeversicherung.

Mehr zu Elementarschäden

Wasser oder Hagel haben deine Sachen beschädigt

Deine Hausratversicherung. Möbel, Kleider und Geräte sind über die Feuer- und Elementarschadendeckung deiner Hausratversicherung geschützt. Sie zahlt zum Neuwert, wenn deine Versicherungssumme reicht.

  1. Fotografier alles, was beschädigt ist.
  2. Wirf nichts weg, bevor die Versicherung es gesehen hat oder es dir erlaubt.
  3. Melde den Schaden deiner Hausratversicherung.

Mehr zur Hausratversicherung

Ein Wasserschaden aus einer Leitung

Deine Hausratversicherung für deine Sachen, die Gebäudeversicherung für das Gebäude. Leitungswasser ist ein eigener Baustein der Hausratversicherung. Er zahlt deine beschädigten Sachen. Böden, Wände und Leitungen gehören zum Gebäude, dafür ist die Eigentümerschaft zuständig.

  1. Stell wenn möglich das Wasser ab.
  2. Melde den Schaden der Verwaltung und deiner Hausratversicherung.
  3. Ist Wasser in eine andere Wohnung gelaufen, melde es auch deiner Privathaftpflicht.

Mehr zur Hausratversicherung

Wasser aus deiner Wohnung ist zum Nachbarn gelaufen

Deine Privathaftpflicht. Hast du den Schaden beim Nachbarn verursacht, etwa weil die Badewanne übergelaufen ist, ist deine Privathaftpflicht zuständig. Ist eine Leitung im Haus defekt, ist es Sache der Eigentümerschaft.

  1. Informier die Nachbarn und die Verwaltung.
  2. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht.
  3. Gib keine Schuld zu und versprich keine Zahlung, bevor die Versicherung den Fall kennt.

Mehr zur Privathaftpflicht

Bei dir wurde eingebrochen

Deine Hausratversicherung. Einbruchdiebstahl ist in der Hausratversicherung gedeckt. Schäden an Türen und Fenstern gehören zum Gebäude, dafür ist die Eigentümerschaft zuständig.

  1. Ruf die Polizei und fass möglichst nichts an.
  2. Mach eine Liste der gestohlenen Sachen mit Quittungen oder Fotos.
  3. Melde den Schaden mit dem Polizeirapport deiner Hausratversicherung.

Checkliste Schadenfall

Es hat gebrannt

Deine Hausratversicherung für deine Sachen, die Gebäudeversicherung für das Gebäude. Feuer gehört zur Grunddeckung der Hausratversicherung. Rauch und Russ sind meist eingeschlossen. Das Gebäude ist über die Gebäudeversicherung geschützt.

  1. Ruf bei Feuer die 118.
  2. Fotografier die Schäden.
  3. Melde den Schaden deiner Hausratversicherung und der Verwaltung oder Gebäudeversicherung.

Mehr zur Hausratversicherung

Glas ist zerbrochen

Die Glasbruchversicherung, falls du sie hast. Glasbruch ist ein Zusatz. Für Glas an deinen Möbeln gilt die Glasbruchversicherung im Hausrat. Für Glas am Gebäude wie Fenster oder Cerankochfeld braucht es die Glasbruchdeckung für Gebäudeglas, je nach Police auch für Mieter.

  1. Schau in deiner Hausratpolice, ob Glasbruch eingeschlossen ist.
  2. Melde Glas am Gebäude der Verwaltung.
  3. Ohne Glasbruchdeckung zahlst du selbst, ausser du hast den Schaden bei jemand anderem verursacht.

Ratgeber Wohnung und Haushalt

Beim Auszug hat der Vermieter Schäden gefunden

Deine Privathaftpflicht, wenn Mieterschäden eingeschlossen sind. Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen, zahlt die Privathaftpflicht, sofern Mieterschäden eingeschlossen sind. Normale Abnützung zahlt niemand, sie ist mit der Miete abgegolten.

  1. Unterschreib das Abgabeprotokoll nur, wenn es stimmt.
  2. Melde die Schäden deiner Privathaftpflicht.
  3. Bei Streit mit dem Vermieter hilft die kantonale Schlichtungsbehörde.

Mehr zur Privathaftpflicht

Du hast deine Schlüssel verloren

Je nach Police die Hausrat- oder Privathaftpflicht als Zusatz. Muss wegen verlorener Schlüssel ein Schloss oder eine ganze Schliessanlage ersetzt werden, kann das teuer werden. Viele Policen decken das nur mit einem Zusatz.

  1. Melde den Verlust sofort der Verwaltung.
  2. Schau in der Hausrat- und Privathaftpflichtpolice nach Schlüsselverlust.
  3. Mach eine Verlustanzeige bei der Polizei, falls die Versicherung sie verlangt.
Ein Erdbeben hat Schäden verursacht

Meist keine Versicherung. Erdbeben zählen nicht zu den Elementarschäden. Gebäude und Hausrat sind dagegen in der Schweiz meist nicht versichert. Einige Kantone haben beschränkte Lösungen, private Zusatzdeckungen gibt es ebenfalls.

  1. Prüf, ob deine Police einen Erdbebenzusatz hat.
  2. Frag bei der Gebäudeversicherung deines Kantons nach.

Mehr zu Elementarschäden

Handy, Laptop und andere Sachen

Du hast dein eigenes Handy oder Gerät beschädigt

Meist niemand, ausser du hast eine Handy- oder Allrisk-Versicherung. Beschädigst du dein eigenes Gerät selbst, zahlen weder Hausrat noch Haftpflicht. Nur eine spezielle Geräteversicherung oder ein Allrisk-Zusatz im Hausrat übernimmt das. Die Garantie gilt nur für Mängel, nicht für Stürze.

  1. Schau, ob du beim Kauf eine Geräteversicherung abgeschlossen hast.
  2. Prüf in der Hausratpolice, ob ein Allrisk-Zusatz besteht.
  3. Hol einen Kostenvoranschlag für die Reparatur.

Lohnt sich eine Handyversicherung?

Dein Gerät funktioniert plötzlich nicht mehr

Die Garantie des Verkäufers oder Herstellers. Geht ein Gerät ohne dein Zutun kaputt, ist das ein Fall für die Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt in der Schweiz zwei Jahre. Verkäufer dürfen sie aber ausschliessen und durch eine eigene Garantie ersetzen. Schau in deine Garantiebedingungen.

  1. Such die Quittung und die Garantiebedingungen.
  2. Melde den Mangel sofort dem Verkäufer.
  3. Lass dir keine teure Reparatur verkaufen, bevor die Garantie geklärt ist.

Lohnt sich eine Handyversicherung?

Du hast etwas von jemand anderem beschädigt

Deine Privathaftpflicht. Beschädigst du aus Versehen etwas, das anderen gehört, zahlt deine Privathaftpflicht. Das gilt auch für Kinder im gleichen Haushalt. Ausgenommen sind oft Sachen, die du ausgeliehen oder gemietet hast.

  1. Tausch Namen und Kontakt aus.
  2. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht.
  3. Versprich keine Zahlung, bevor die Versicherung den Fall geprüft hat.

Mehr zur Privathaftpflicht

Etwas Ausgeliehenes oder Gemietetes ist kaputt

Die Privathaftpflicht nur mit Zusatz für geliehene Sachen. Was du ausleihst oder mietest, ist in deiner Obhut. Viele Privathaftpflichtpolicen schliessen solche Schäden aus oder decken sie nur mit einem Zusatz.

  1. Schau in der Privathaftpflicht nach geliehenen und gemieteten Sachen.
  2. Bei Mietmaterial wie Ski hilft oft eine Bruchversicherung des Vermieters.
  3. Melde den Schaden trotzdem, die Versicherung sagt dir, was gilt.

Mehr zur Privathaftpflicht

Dir wurde unterwegs etwas gestohlen

Deine Hausratversicherung mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts. Diebstahl ausserhalb der Wohnung ist nur gedeckt, wenn du den Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts hast. Bargeld ist oft nur bis zu einem kleinen Betrag versichert.

  1. Mach sofort eine Anzeige bei der Polizei.
  2. Sperr Karten und Handy.
  3. Melde den Diebstahl mit der Anzeige deiner Hausratversicherung.

Mehr zur Hausratversicherung

Mit dem Auto

Hagel oder Sturm haben dein Auto beschädigt

Deine Teilkasko. Naturgefahren am eigenen Auto zahlt die Teilkasko. Ohne Teilkasko zahlst du selbst, die Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen.

  1. Fotografier die Schäden bei gutem Licht.
  2. Melde den Schaden deiner Autoversicherung.
  3. Warte auf die Hagelstrasse oder den Termin, bevor du reparieren lässt.

Mehr zu Hagel und Unwetter

Du hast mit dem Auto selbst einen Unfall verursacht

Die Autohaftpflicht für den anderen, die Vollkasko für dein Auto. Schäden bei anderen zahlt die Autohaftpflicht. Den Schaden an deinem eigenen Auto zahlt nur die Vollkasko. Danach steigt meist die Prämie.

  1. Sichere die Unfallstelle und hilf Verletzten.
  2. Füllt zusammen das Europäische Unfallprotokoll aus.
  3. Melde den Unfall deiner Autoversicherung. Bei Verletzten ruf die Polizei.

Schaden melden oder selbst zahlen?

Jemand anderes ist in dein Auto gefahren

Die Autohaftpflicht der Person, die den Unfall verursacht hat. Für deinen Schaden kommt die Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs auf. Das gilt auch für Verletzungen und einen Mietwagen während der Reparatur.

  1. Füllt zusammen das Europäische Unfallprotokoll aus.
  2. Notier Kontrollschild, Versicherung und Zeugen.
  3. Melde den Schaden der Versicherung der anderen Person und informier deine eigene.

Mehr zur Autohaftpflicht

Jemand hat dein parkiertes Auto beschädigt und ist weg

Die Vollkasko oder ein Parkschaden-Zusatz. Ist die verursachende Person unbekannt, zahlt nur deine Vollkasko oder ein Zusatz für Parkschäden. Bei Vollkasko kann ein Parkschaden den Bonus belasten, beim Zusatz meist nicht.

  1. Fotografier den Schaden und die Umgebung.
  2. Mach eine Anzeige bei der Polizei wegen Fahrerflucht.
  3. Melde den Schaden deiner Autoversicherung.

Mehr zur Autoversicherung

Ein Marder hat Kabel im Auto angebissen

Deine Teilkasko. Marderschäden sind ein Teil der Teilkasko. Folgeschäden am Motor sind je nach Police nur bis zu einem bestimmten Betrag gedeckt.

  1. Lass das Auto nicht mehr fahren, wenn Warnlampen leuchten.
  2. Melde den Schaden deiner Autoversicherung.
  3. Frag die Garage nach einem Marderschutz.

Teilkasko oder Vollkasko?

Die Scheibe am Auto hat einen Steinschlag

Deine Teilkasko mit Glasdeckung. Glasbruch am Auto gehört zur Teilkasko. Ein kleiner Steinschlag lässt sich oft reparieren statt ersetzen. Das ist günstiger und meist ohne Selbstbehalt.

  1. Lass einen kleinen Steinschlag rasch reparieren, bevor ein Riss entsteht.
  2. Melde den Schaden deiner Autoversicherung.

Teilkasko oder Vollkasko?

Dein Auto wurde gestohlen oder aufgebrochen

Deine Teilkasko für das Auto, die Hausratversicherung für Sachen darin. Diebstahl des Autos und Schäden durch den Aufbruch zahlt die Teilkasko. Gestohlene Sachen aus dem Auto zahlt die Hausratversicherung, meist nur mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts.

  1. Mach sofort eine Anzeige bei der Polizei.
  2. Melde den Diebstahl deiner Autoversicherung.
  3. Melde gestohlene Sachen deiner Hausratversicherung.

Teilkasko oder Vollkasko?

Du bist mit einem Reh oder Wildtier zusammengestossen

Deine Teilkasko. Zusammenstösse mit Tieren gehören zur Teilkasko. Einen Wildunfall musst du der Polizei melden, auch wenn das Tier weggelaufen ist.

  1. Sichere die Unfallstelle und ruf die Polizei unter 117.
  2. Fass verletzte Tiere nicht an.
  3. Lass dir die Meldung bestätigen und melde den Schaden deiner Autoversicherung.

Teilkasko oder Vollkasko?

Mit dem Velo und E-Bike

Dein Velo oder E-Bike wurde gestohlen

Deine Hausratversicherung mit dem Zusatz einfacher Diebstahl auswärts. Zu Hause im abgeschlossenen Keller ist das Velo über den Hausrat gedeckt. Unterwegs nur mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts. Teure E-Bikes brauchen oft eine höhere Summe.

  1. Mach eine Anzeige bei der Polizei.
  2. Such Quittung und Rahmennummer.
  3. Melde den Diebstahl deiner Hausratversicherung.

Mehr zu E-Bike und Velo

Du hast mit dem Velo jemanden angefahren

Deine Privathaftpflicht. Mit dem Velo und dem langsamen E-Bike bis 25 km/h zahlt die Privathaftpflicht Schäden bei anderen. Schnelle E-Bikes mit gelbem Kontrollschild sind über die Vignette versichert.

  1. Hilf Verletzten und ruf bei Bedarf 144.
  2. Tausch Namen, Adressen und Versicherungen aus.
  3. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht.

Mehr zu E-Bike und Velo

Unfall und Krankheit

Du hattest einen Unfall bei der Arbeit

Die Unfallversicherung deines Arbeitgebers. Alle Angestellten sind gegen Berufsunfälle versichert. Die Unfallversicherung zahlt die Behandlung ohne Franchise und ab dem dritten Tag ein Taggeld von 80 Prozent des Lohns.

  1. Lass dich behandeln und sag, dass es ein Unfall war.
  2. Melde den Unfall sofort deinem Arbeitgeber.
  3. Er meldet ihn der Unfallversicherung.

Unfall bei Arbeit und Freizeit

Du hattest einen Unfall in der Freizeit

Die Unfallversicherung deines Arbeitgebers, sonst die Krankenkasse. Arbeitest du mindestens 8 Stunden pro Woche, bist du über den Arbeitgeber auch in der Freizeit versichert. Sonst zahlt die Unfalldeckung deiner Krankenkasse, mit Franchise und Selbstbehalt.

  1. Lass dich behandeln und sag, dass es ein Unfall war.
  2. Arbeitest du, melde den Unfall deinem Arbeitgeber.
  3. Sonst melde ihn deiner Krankenkasse.

Unfall bei Arbeit und Freizeit

Du hattest einen Unfall und bist arbeitslos

Die Suva. Beziehst du Arbeitslosenentschädigung, bist du bei der Suva gegen Unfälle versichert. Die Prämie wird direkt von deiner Entschädigung abgezogen.

  1. Lass dich behandeln und sag, dass es ein Unfall war.
  2. Melde den Unfall deinem RAV und deiner Arbeitslosenkasse.
  3. Die Kasse leitet die Meldung an die Suva weiter.

Arbeitslos, was jetzt?

Du hattest einen Unfall und hast keinen Arbeitgeber

Die Unfalldeckung deiner Krankenkasse. Ohne Unfallversicherung über einen Arbeitgeber zahlt deine Krankenkasse. Dafür muss die Unfalldeckung eingeschlossen sein. Franchise und Selbstbehalt gelten wie bei Krankheit.

  1. Lass dich behandeln und sag, dass es ein Unfall war.
  2. Melde den Unfall deiner Krankenkasse.

Unfalldeckung in der Krankenkasse

Du bist krank und kannst nicht arbeiten

Dein Arbeitgeber oder seine Krankentaggeldversicherung. Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber den Lohn für eine beschränkte Zeit weiter. Hat er eine Krankentaggeldversicherung, zahlt diese meist 80 Prozent des Lohns für bis zu 720 Tage.

  1. Meld dich sofort bei deinem Arbeitgeber krank.
  2. Hol ein Arztzeugnis, wenn er es verlangt.
  3. Frag nach der Krankentaggeldversicherung und ihren Bedingungen.

Was zahlt das Krankentaggeld?

Du hast Arzt- oder Spitalkosten wegen Krankheit

Deine Krankenkasse, abzüglich Franchise und Selbstbehalt. Die Grundversicherung zahlt anerkannte Behandlungen bei Krankheit. Du trägst zuerst die Franchise, danach 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem Höchstbetrag.

  1. Schick die Rechnung an deine Krankenkasse, falls der Arzt das nicht tut.
  2. Prüf die Abrechnung.
  3. Überleg im Herbst, ob deine Franchise noch passt.

Welche Franchise passt zu dir?

Du brauchst den Zahnarzt

Meist du selbst oder eine Zahnzusatzversicherung. Normale Zahnbehandlungen zahlt die Grundversicherung nicht. Nach einem Unfall zahlt die Unfallversicherung. Bei einigen schweren Krankheiten zahlt die Grundversicherung ausnahmsweise.

  1. War es ein Unfall, etwa ein Sturz, melde ihn als Unfall.
  2. Frag nach einem Kostenvoranschlag.
  3. Schau, ob du eine Zahnzusatzversicherung hast.

Grund- und Zusatzversicherung

Auf Reisen

Du musst eine Reise absagen

Eine Annullierungskostenversicherung, oft über die Kreditkarte. Die Krankenkasse zahlt Annullierungskosten nie. Gedeckt bist du mit einer Annullierungsversicherung, die es auch über viele Kreditkarten oder Reiseschutzbriefe gibt. Meist braucht es einen Grund wie Krankheit oder Unfall.

  1. Sag die Reise sofort ab, wenn klar ist, dass du nicht reisen kannst.
  2. Hol ein Arztzeugnis.
  3. Prüf, ob du die Reise mit einer Kreditkarte mit Versicherung bezahlt hast.

Reise und Annullierung

Du bist im Ausland krank geworden oder verunfallt

Deine Krankenkasse für Notfälle, den Rest eine Reise- oder Zusatzversicherung. Die Grundversicherung zahlt Notfälle im Ausland. Ausserhalb der EU und EFTA aber höchstens das Doppelte der Kosten in der Schweiz. Für Länder wie die USA und für Rücktransporte braucht es eine Zusatz- oder Reiseversicherung.

  1. Ruf die Notrufnummer deiner Krankenkasse oder Reiseversicherung an.
  2. Bewahr alle Rechnungen und Berichte auf.
  3. Reich sie nach der Rückkehr ein.

Reise und Annullierung

Dein Gepäck ist verloren oder beschädigt

Zuerst die Fluggesellschaft, dann eine Reisegepäckversicherung. Für Gepäck auf dem Flug haftet zuerst die Fluggesellschaft. Was sie nicht zahlt, übernimmt eine Reisegepäckversicherung oder je nach Police die Hausratversicherung.

  1. Meld den Verlust noch am Flughafen am Schalter und lass dir eine Bestätigung geben.
  2. Bewahr Quittungen für Ersatzkäufe auf.
  3. Reich die Forderung schriftlich bei der Fluggesellschaft ein.

Reise und Annullierung

Mit Tieren

Dein Hund oder deine Katze hat etwas angerichtet

Deine Privathaftpflicht. Als Tierhalterin oder Tierhalter haftest du für Schäden durch dein Tier. Die Privathaftpflicht zahlt, wenn Tiere eingeschlossen sind. Für Hunde schreiben viele Kantone eine Haftpflichtversicherung vor.

  1. Kümmere dich um Verletzte und tausch die Kontakte aus.
  2. Melde Bisse bei Bedarf dem kantonalen Veterinäramt.
  3. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht.

Mehr zur Haustierversicherung

Dein Tier ist krank oder verletzt

Eine Tierversicherung, falls du sie hast, sonst du selbst. Tierarztkosten zahlt keine obligatorische Versicherung. Nur eine freiwillige Tierkranken- oder Unfallversicherung übernimmt einen Teil.

  1. Frag in der Tierarztpraxis nach einem Kostenvoranschlag.
  2. Schau, ob du eine Tierversicherung hast und was sie ausschliesst.

Lohnt sich eine Tierversicherung?

Streit und Recht

Du hast Streit und brauchst rechtliche Hilfe

Deine Rechtsschutzversicherung, falls du sie hast. Die Rechtsschutzversicherung zahlt Anwalt und Verfahren in den versicherten Bereichen. Ohne sie helfen oft günstige Stellen wie die Schlichtungsbehörde bei Mietstreit oder die Rechtsberatung von Gewerkschaften und Verbänden.

  1. Halte Fristen ein, auch wenn noch unklar ist, wer zahlt.
  2. Melde den Fall deiner Rechtsschutzversicherung, bevor du einen Anwalt beauftragst.
  3. Bei Mietstreit ist die Schlichtungsbehörde deines Kantons die erste Stelle.

Brauche ich Rechtsschutz?

Dein Kind hat bei anderen einen Schaden verursacht

Deine Privathaftpflicht, je nach Alter und Police. Kinder im gleichen Haushalt sind in der Privathaftpflicht der Familie mitversichert. Kleine Kinder haften rechtlich oft nicht. Viele Policen zahlen solche Schäden auf Wunsch trotzdem.

  1. Tausch die Kontakte aus.
  2. Melde den Schaden deiner Privathaftpflicht.
  3. Sag der Versicherung, ob du willst, dass sie auch ohne Haftung zahlt.

Mehr zur Privathaftpflicht

Was gilt bei jedem Schaden?

  1. Schaden klein halten. Wasser abstellen, Unfallstelle sichern, Verletzten helfen. Das verlangt jede Versicherung.
  2. Alles festhalten. Fotos, Quittungen und bei Diebstahl eine Anzeige bei der Polizei.
  3. Rasch melden. Je früher die Versicherung Bescheid weiss, desto einfacher geht es. Wirf nichts weg, bevor sie es erlaubt.

Zur Checkliste Schadenfall zum Abhaken

Der Schadenfinder ordnet allgemein zu und ersetzt keine persönliche Beratung. Massgebend sind Gesetz und deine Police.

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