versicherungswissen

Welche Naturgefahren sind versichert?

Kurz gesagt

Als Elementarschäden gelten Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch. Sie sind in der Schweiz zusammen mit der Feuerversicherung gedeckt, am Gebäude und am Hausrat. Erdbeben gehört nicht dazu.

Stand 2. Oktober 2026 · 1 Min. Lesezeit · Quellen cms.vkg.ch, bafu.admin.ch, konsumentenschutz.ch

Welche Versicherung ist zuständig?

Wähle, was beschädigt ist und was passiert ist. Du siehst, an wen du dich wenden musst.

Alle Antworten auf einen Blick

Was ist beschädigt? Etwas, das jemand anderem gehört

Deine Privathaftpflicht. Hast du den Schaden verursacht, ist deine Privathaftpflichtversicherung zuständig. Mit dem Auto ist es die Autohaftpflicht des Fahrzeugs.

Was ist passiert? Hagel, Sturm, Hochwasser oder Lawine

Die Gebäudeversicherung. In 19 Kantonen ist das die kantonale Gebäudeversicherung, in Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden ein privater Versicherer. Als Mieterin oder Mieter meldest du den Schaden der Verwaltung, sie ist zuständig.

Was ist passiert? Feuer

Die Gebäudeversicherung. Feuer am Gebäude ist wie Elementarschäden über die Gebäudeversicherung gedeckt. Als Mieterin oder Mieter meldest du den Schaden der Verwaltung.

Was ist passiert? Erdbeben

Meist keine Versicherung. Erdbeben zählen nicht zu den Elementarschäden. Gebäude sind in der Schweiz dagegen meist nicht versichert. Einige kantonale Gebäudeversicherungen haben eine beschränkte Lösung, private Zusatzdeckungen gibt es ebenfalls.

Was ist passiert? Hagel, Sturm, Hochwasser oder Feuer

Deine Hausratversicherung. Sie zahlt Möbel, Kleider und Geräte zum Neuwert, wenn deine Versicherungssumme reicht. Elementarschäden sind mit der Feuerdeckung eingeschlossen.

Was ist passiert? Wasser aus einer Leitung

Deine Hausratversicherung, falls Wasser eingeschlossen ist. Leitungswasser ist meist ein eigener Baustein der Hausratversicherung. Schäden am Gebäude selbst gehen an die Gebäudeversicherung oder die Verwaltung.

Was ist passiert? Einbruch oder Diebstahl

Deine Hausratversicherung. Einbruch ist in der Hausratversicherung gedeckt. Diebstahl unterwegs, etwa des Velos, nur mit dem Zusatz für einfachen Diebstahl auswärts. Melde Diebstahl immer auch der Polizei.

Was ist passiert? Hagel, Sturm, Marder, Glasbruch oder Diebstahl

Deine Teilkasko. Die Teilkasko zahlt Schäden am eigenen Auto, die du nicht selbst verursacht hast. Ohne Teilkasko zahlst du selbst.

Was ist passiert? Ich bin selbst in etwas gefahren

Deine Vollkasko. Schäden am eigenen Auto nach einer selbst verschuldeten Kollision zahlt nur die Vollkasko. Den Schaden beim anderen zahlt deine Autohaftpflicht.

Was ist passiert? Jemand anderes ist in mich gefahren

Die Haftpflicht des anderen Fahrzeugs. Für deinen Schaden kommt die Autohaftpflicht der verursachenden Person auf. Füllt zusammen das Europäische Unfallprotokoll aus.

Allgemeine Zuordnung, Stand 2026. Was genau gedeckt ist, steht in deiner Police. Keine Beratung.

Welche Naturgefahren sind versichert?

VersichertNicht versichert
Hochwasser und ÜberschwemmungErdbeben
Sturm ab 75 km/hVulkanausbrüche
HagelWasser aus Stauseen
Lawine und SchneedruckKriegerische Ereignisse
Felssturz, Steinschlag, ErdrutschRückstau aus der Kanalisation, je nach Police

Wer versichert dein Gebäude?

In 19 Kantonen versichert eine kantonale Gebäudeversicherung alle Gebäude gegen Feuer und Elementarschäden. Sie ist Pflicht und hat ein Monopol. Sie zahlt den Neuwert ohne obere Grenze.

In den sieben übrigen Kantonen, nämlich Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden, versichern private Gesellschaften die Gebäude. Dort ist die Leistung pro Ereignis begrenzt.

Deinen Hausrat versicherst du immer privat. Mit der Feuerdeckung der Hausratversicherung sind Elementarschäden eingeschlossen.

Was heisst das für dich?

  • Als Mieterin oder Mieter brauchst du eine Hausratversicherung. Das Gebäude ist Sache der Eigentümerschaft.
  • Als Eigentümerin oder Eigentümer prüfst du, ob die Gebäudeversicherung den Neuwert deines Hauses abbildet, besonders nach einem Umbau.
  • Bei Hochwassergefahr lohnt sich Prävention. Die kantonalen Gebäudeversicherungen beraten dich oft kostenlos.

Was viele falsch verstehen

  • «Erdbeben ist doch eine Naturgefahr.» Ja, aber es ist in der Regel nicht versichert.
  • «Hochwasser im Keller zahlt immer die Versicherung.» Wasser von aussen ja. Rückstau aus der Kanalisation ist je nach Police anders geregelt.
  • «Ohne Hausratversicherung zahlt der Kanton.» Falsch. Die kantonale Versicherung deckt nur das Gebäude.

Das fragen sich andere auch

Ab welcher Windstärke gilt ein Sturm?

Als Sturm gilt Wind ab 75 Kilometern pro Stunde, der in der Umgebung Bäume umwirft oder Gebäude beschädigt.

Ist Erdbeben versichert?

In der Regel nicht. Erdbeben zählt nicht zu den Elementarschäden. Einzelne kantonale Gebäudeversicherungen haben beschränkte Lösungen, private Zusatzdeckungen gibt es ebenfalls.

Ist Wasser aus einer geplatzten Leitung ein Elementarschaden?

Nein. Das ist ein Wasserschaden und meist ein eigener Baustein der Hausrat- und der Gebäudeversicherung.

Muss ich mein Haus gegen Elementarschäden versichern?

In allen Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung ist das Pflicht, ebenso in vier der sieben übrigen Kantone. Dort ist die Deckung bei privaten Versicherern vorgeschrieben.

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Quellen und Stand

Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine persönliche Beratung. Massgebend sind Gesetz und deine Police.

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