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Wer zahlt, wenn ich einen Unfall habe?

Kurz gesagt

Bist du angestellt, zahlt die Unfallversicherung deines Arbeitgebers. Bei der Arbeit immer, in der Freizeit, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche bei ihm arbeitest. Sie zahlt die Behandlung und ab dem dritten Tag 80 Prozent des Lohns. Ohne Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse, aber ohne Taggeld.

Stand 2. Oktober 2026 · 1 Min. Lesezeit · Recht UVG Art. 1a, 16 und 17 · Quellen ch.ch, suva.ch, bag.admin.ch

Wer zahlt, wenn du verunfallst?

Zwei Fragen, und du weisst, welche Versicherung zuständig ist und ob du die Unfalldeckung in der Krankenkasse brauchst.

Alle Antworten auf einen Blick

Wie arbeitest du? Selbständig

Du brauchst die Unfalldeckung der Krankenkasse. Als Selbständige oder Selbständiger bist du nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Die Krankenkasse zahlt mit Unfalldeckung die Behandlung, aber kein Taggeld für deinen Lohnausfall. Du kannst dich freiwillig nach UVG versichern, zum Beispiel bei der Suva.

Wie arbeitest du? Nicht erwerbstätig, in Ausbildung oder pensioniert

Die Krankenkasse zahlt, mit Unfalldeckung. Ohne Arbeitgeber bist du nicht über das Unfallversicherungsgesetz versichert. Deine Krankenkasse muss die Unfalldeckung einschliessen. Sie zahlt die Behandlung mit Franchise und Selbstbehalt.

Wie viele Stunden pro Woche arbeitest du bei einem Arbeitgeber? 8 Stunden oder mehr

Die Unfallversicherung deines Arbeitgebers zahlt immer. Du bist bei der Arbeit und in der Freizeit nach UVG versichert. Sie zahlt die Behandlung ohne Franchise und ab dem dritten Tag 80 Prozent deines Lohns als Taggeld. Die Unfalldeckung in der Krankenkasse kannst du sistieren und so Prämie sparen.

Wie viele Stunden pro Woche arbeitest du bei einem Arbeitgeber? Weniger als 8 Stunden

Bei der Arbeit zahlt der Arbeitgeber, in der Freizeit die Krankenkasse. Du bist nur für Berufsunfälle nach UVG versichert. Unfälle in der Freizeit zahlt deine Krankenkasse. Lass die Unfalldeckung deshalb eingeschlossen.

Nach UVG und KVG, Stand 2026. Bei mehreren Arbeitgebern und Spezialfällen gibt dir deine Krankenkasse Auskunft. Keine Beratung.

Wer zahlt wann?

Deine LageBei der ArbeitIn der Freizeit
Angestellt, 8 Stunden oder mehr pro WocheUnfallversicherung des ArbeitgebersUnfallversicherung des Arbeitgebers
Angestellt, weniger als 8 StundenUnfallversicherung des ArbeitgebersKrankenkasse mit Unfalldeckung
Arbeitslos mit EntschädigungSuvaSuva
Selbständig, nicht erwerbstätig, in AusbildungKrankenkasse mit UnfalldeckungKrankenkasse mit Unfalldeckung

Was zahlt die Unfallversicherung?

  • Behandlung. Arzt, Spital in der allgemeinen Abteilung, Medikamente und Hilfsmittel, ohne Franchise.
  • Taggeld. Ab dem dritten Tag nach dem Unfall 80 Prozent deines versicherten Lohns.
  • Renten. Bei bleibender Invalidität oder im Todesfall für die Hinterbliebenen.

Was tust du nach einem Unfall?

  1. Arbeitgeber informieren, so bald wie möglich, auch bei Freizeitunfällen.
  2. Arzt aufsuchen und sagen, dass es ein Unfall war.
  3. Unfallmeldung ausfüllen, meist über den Arbeitgeber.
  4. Belege aufbewahren, etwa Rechnungen und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse.

Was viele falsch verstehen

  • «Der Unfall in den Ferien ist nicht versichert.» Doch, Freizeitunfälle sind weltweit gedeckt, wenn du mindestens 8 Stunden pro Woche arbeitest.
  • «Nach der Kündigung bin ich noch lange versichert.» Nur 31 Tage. Denk an die Abredeversicherung oder die Unfalldeckung der Krankenkasse.
  • «Krankenkasse und Unfallversicherung zahlen gleich.» Die Unfallversicherung zahlt ohne Franchise und mit Taggeld, die Krankenkasse ohne Taggeld.

Das fragen sich andere auch

Muss ich bei einem Unfall Franchise zahlen?

Nicht, wenn die Unfallversicherung des Arbeitgebers zahlt. Zahlt die Krankenkasse, gelten Franchise und Selbstbehalt wie bei Krankheit.

Was gilt nach einer Kündigung?

Der Schutz für Freizeitunfälle endet 31 Tage nach dem letzten Tag mit mindestens halbem Lohn. Mit einer Abredeversicherung beim bisherigen Unfallversicherer kannst du ihn um bis zu sechs Monate verlängern. Sie muss vor Ablauf der 31 Tage bezahlt sein.

Was ist ein Unfall?

Eine plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den Körper. Bestimmte Verletzungen wie Bänderrisse zahlt die Unfallversicherung auch ohne Unfall im engen Sinn.

Ich bin arbeitslos. Bin ich versichert?

Wer Arbeitslosenentschädigung bezieht, ist über die Suva gegen Unfall versichert.

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Quellen und Stand

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