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Was muss ich vor und nach der Geburt erledigen?

Kurz gesagt

Vor der Geburt klärst du Zusatzversicherung, Urlaub und Haftpflicht.

Nach der Geburt meldest du dein Kind innert drei Monaten bei der Krankenkasse an und beantragst die Familienzulage. Im ersten Jahr prüfst du, ob deine Familie bei Tod oder Invalidität abgesichert ist. Hak ab, was erledigt ist.

Stand 2. Oktober 2026 · Quellen bag.admin.ch, ahv-iv.ch, ch.ch und 1 weitere

ChecklisteHak ab, was erledigt ist

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Während der Schwangerschaft
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Vor der Geburt gibt es oft keine Gesundheitsfragen. Danach darf die Kasse ablehnen.

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Auf priminfo.admin.ch siehst du alle Kassen. Die Kasse fürs Kind darf eine andere sein als deine.

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14 Wochen Mutterschaftsurlaub, 2 Wochen für den anderen Elternteil. Frag, ob dein Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen 80 Prozent zahlt.

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In den ersten Wochen nach der Geburt
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Innert drei Monaten, dann gilt die Versicherung rückwirkend ab Geburt.

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Über deinen Arbeitgeber oder, wenn du selbständig bist, direkt bei deiner Ausgleichskasse.

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Über den Arbeitgeber des Elternteils, der Anspruch hat. Mindestens 215 Franken pro Monat, Stand 2026.

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Dann ist dein Kind mitversichert, wenn es später etwas kaputt macht.

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Im ersten Jahr
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Bist du nicht verheiratet, bekommt der andere Elternteil von AHV und Pensionskasse oft wenig. Lies deinen Vorsorgeausweis.

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Mit Kindern haben mehr Familien Anspruch. Die Regeln legt dein Kanton fest.

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Ohne Wahl gilt 0 Franken. Bis 600 Franken sind möglich und senken die Prämie.

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Warum eine Checkliste?

In den Wochen rund um die Geburt hast du anderes im Kopf. Die meisten Fristen sind grosszügig, aber eine ist wichtig. Meldest du dein Kind nicht innert drei Monaten bei der Krankenkasse an, ist es erst ab der Anmeldung versichert.

Wie geht es weiter?

Quellen und Stand 2. Oktober 2026

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