Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
Kurz gesagt
Wer ein tiefes oder mittleres Einkommen hat, erhält vom Kanton einen Beitrag an die Krankenkassenprämie. Wie viel und für wen, bestimmt dein Wohnkanton. Seit 2026 müssen die Kantone die Prämien von Kindern bei tiefen und mittleren Einkommen um mindestens 80 Prozent verbilligen, die von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.
Wer hat Anspruch?
Anspruch haben Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen. Was das genau heisst, legt jeder Kanton fest. Er schaut meist auf das Einkommen und das Vermögen aus der Steuererklärung und auf die Grösse des Haushalts.
Für Familien gibt es klare Mindestregeln. Bei tiefen und mittleren Einkommen verbilligt der Kanton die Prämien der Kinder um mindestens 80 Prozent und die der jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent.
Wie kommst du zur Verbilligung?
- Zuständige Stelle finden. Das BAG führt eine Liste der kantonalen Stellen für die Prämienverbilligung.
- Prüfen, ob du ein Gesuch brauchst. Manche Kantone verbilligen automatisch, andere nur auf Antrag.
- Frist beachten. Wer ein Gesuch zu spät einreicht, verliert den Anspruch für das Jahr oft ganz.
- Änderungen melden. Sinkt dein Einkommen stark, etwa nach einer Trennung oder Jobverlust, frag nach einer Neuberechnung.
Was heisst das in Franken?
Die Kinderprämie ist schon tiefer als die Prämie für Erwachsene. Bei einer Verbilligung um 80 Prozent zahlst du davon nur noch einen Fünftel. Bei zwei Kindern macht das schnell einige hundert Franken im Jahr aus.
Was viele falsch verstehen
- «Das ist nur für Sozialhilfe.» Falsch. Viele Haushalte mit mittlerem Einkommen haben Anspruch, besonders Familien.
- «Der Kanton meldet sich schon.» Nicht überall. In vielen Kantonen musst du selbst ein Gesuch stellen.
- «Wer Prämienverbilligung bekommt, muss die günstigste Kasse wählen.» Das schreibt der Bund nicht vor. Einige Kantone rechnen aber mit einer Richtprämie, und teure Modelle zahlst du selbst.
Das fragen sich andere auch
Muss ich die Prämienverbilligung beantragen?
Das hängt vom Kanton ab. In einigen Kantonen erhältst du sie automatisch aufgrund der Steuerdaten, in anderen musst du ein Gesuch stellen, oft mit Frist. Erkundige dich bei der zuständigen Stelle deines Kantons.
Bekomme ich das Geld ausbezahlt?
Nein. Der Kanton zahlt den Beitrag direkt an deine Krankenkasse. Deine Prämienrechnung wird entsprechend tiefer.
Was ändert sich seit 2026?
Der Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative ist seit 1. Januar 2026 in Kraft. Jeder Kanton muss einen Mindestbetrag für die Prämienverbilligung aufwenden und ein Ziel festlegen, wie viel die Prämie höchstens vom Einkommen ausmachen darf.
Zählt nur mein Lohn?
Die Kantone stützen sich meist auf das Einkommen und das Vermögen aus der Steuererklärung. Die Grenzen sind von Kanton zu Kanton verschieden.
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Quellen und Stand
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