Wie und bis wann wechsle ich die Krankenkasse?
Kurz gesagt
Teilt dir deine Kasse eine neue Prämie mit, kannst du die Grundversicherung auf Ende Jahr wechseln. Die Kündigung muss bis am 30. November bei deiner Kasse eintreffen, am besten eingeschrieben. Die neue Kasse muss dich ohne Gesundheitsfragen aufnehmen, und die Leistungen bleiben gleich.
Bis wann musst du kündigen?
| Was | Wann |
|---|---|
| Deine Kasse teilt dir die neue Prämie mit | spätestens 31. Oktober |
| Deine Kündigung muss bei der Kasse sein | 30. November |
| Du bist bei der neuen Kasse versichert | ab 1. Januar |
Ohne neue Prämie geht ein Wechsel nur mit drei Monaten Frist. Bei einer höheren Franchise oder einem besonderen Modell wie Hausarzt oder Telmed ist der Wechsel oft nur auf Ende Jahr möglich. Die Prämienmitteilung im Herbst ist deshalb der wichtigste Termin.
Wie wechselst du in vier Schritten?
- Vergleichen. Im Prämienrechner des Bundes siehst du alle Kassen für deine Region, deine Franchise und dein Modell.
- Anmelden. Melde dich bei der neuen Kasse an. Sie bestätigt dir die Aufnahme und informiert deine bisherige Kasse.
- Kündigen. Schick die Kündigung eingeschrieben an deine bisherige Kasse, so dass sie bis 30. November eintrifft. Plane ein paar Tage Reserve ein.
- Zusatzversicherung prüfen. Sie läuft separat. Kündige sie nur, wenn du eine neue Zusage schriftlich hast.
Dein bisheriger Vertrag endet erst, wenn die neue Kasse bestätigt hat, dass du ohne Unterbruch versichert bist. Eine Lücke entsteht also nicht.
Was heisst das in Franken?
Die Prämien steigen 2027 im Schnitt um 5 Prozent auf 412 Franken im Monat. Findest du für dasselbe Modell und dieselbe Franchise eine Kasse, die 40 Franken weniger kostet, sparst du 480 Franken im Jahr. Bei einer Familie verdoppelt sich das schnell.
Prüf beim Wechsel gleich auch deine Franchise und dein Modell. Dort liegt oft mehr Sparpotenzial als bei der Kasse selbst.
Was viele falsch verstehen
- «Der Poststempel reicht.» Falsch. Die Kündigung muss bis 30. November bei der Kasse sein.
- «Günstige Kassen zahlen weniger.» Falsch. In der Grundversicherung sind die Leistungen überall gleich.
- «Mit der Grundversicherung muss ich auch die Zusatzversicherung wechseln.» Falsch. Beide sind getrennte Verträge.
- «Wechseln lohnt sich nur bei grossen Unterschieden.» Ein paar Franken pro Monat ergeben über Jahre viel Geld, und der Aufwand ist klein.
Das fragen sich andere auch
Was passiert, wenn meine Kündigung zu spät eintrifft?
Dann bleibst du ein weiteres Jahr bei deiner bisherigen Kasse. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel.
Kann mich die neue Kasse ablehnen?
In der Grundversicherung nicht. Jede Kasse muss jede versicherungspflichtige Person in ihrem Gebiet aufnehmen, ohne Gesundheitsfragen.
Sind die Leistungen bei einer günstigeren Kasse schlechter?
Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind im Gesetz festgelegt und bei allen Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei Prämie, Service und Modell.
Muss ich die Zusatzversicherung mitwechseln?
Nein. Du kannst sie bei der bisherigen Kasse behalten. Kündige sie erst, wenn du eine schriftliche Zusage für eine neue hast. Dort darf die Kasse Gesundheitsfragen stellen und dich ablehnen.
Kann ich wechseln, wenn ich noch Prämien schulde?
Nein. Solange du gemahnte Prämien oder Kostenbeteiligungen nicht ganz bezahlt hast, ist ein Wechsel nicht möglich.
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Quellen und Stand
Diese Seite erklärt allgemein und ersetzt keine persönliche Beratung. Massgebend sind Gesetz und deine Police.