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Bin ich in den Ferien im Ausland krankenversichert?

Kurz gesagt

Ja, bei nötiger Behandlung.

In der EU, den EFTA-Staaten und Grossbritannien zahlt die Grundversicherung nötige Behandlungen zu den Tarifen des Landes. Dafür zeigst du die europäische Krankenversicherungskarte. Wie weit die Deckung in anderen Ländern reicht, steht auf einer eigenen Seite.

Stand 2. November 2026 · KVG Art. 34, KVV Art. 36 · Quellen bag.admin.ch

Willst du es genauer wissen?

Bin ich in den Ferien im Ausland krankenversichert?

Ja, aber nur für nötige Behandlungen bei einem vorübergehenden Aufenthalt. In Europa zählt, was medizinisch nötig ist. Ausserhalb Europas zahlt die Grundversicherung nur Notfälle. Das sind Krankheit oder Unfall, bei denen eine Rückreise in die Schweiz aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Das gilt für Ferien, Geschäftsreisen und Besuche. Die Grundversicherung ist die obligatorische Krankenversicherung, die alle in der Schweiz haben.

Welche Karte hilft dir in Europa?

In der EU, in Island, Norwegen, Liechtenstein und Grossbritannien hilft dir die europäische Krankenversicherungskarte. Sie steht auf der Rückseite deiner Versichertenkarte. Du bekommst nötige Behandlungen zu den Regeln und Tarifen des Landes, so wie Einheimische. Vor Ort kann ein Eigenanteil anfallen. Die Karte ersetzt keine Reiseversicherung.

RegionWas du tun musst
EU, EFTA, GrossbritannienKarte zeigen, nötige Behandlung zu Landestarifen
Übrige WeltOft selber zahlen, Rechnung nachher einreichen

Was tust du im Notfall?

  1. Hol zuerst Hilfe. Die Gesundheit geht vor.
  2. Zeig in der EU, den EFTA-Staaten und Grossbritannien die Karte vor.
  3. Lass dir Rechnung, Diagnose und Zahlungsbeleg geben.
  4. Reich alles nach der Reise bei deiner Krankenkasse ein.

Bei Unfällen hängt die Deckung davon ab, wie du unfallversichert bist. Angestellte sind in der Regel über die Arbeitgeberin versichert, alle anderen über die Krankenkasse mit Unfalldeckung. Das erklärt Unfalldeckung in der Krankenkasse.

Was gilt ausserhalb von Europa?

Dort ist die Deckung begrenzt. Die Obergrenze, den Rücktransport und die Lücken zum Beispiel in den USA erklärt die Seite Grundversicherung im Ausland, was sie nicht zahlt. Für Reisen mit Annullierung und Rücktransport hilft Reise und Annullierung. Was Zusatzversicherungen leisten, steht bei Grund- und Zusatzversicherung.

Was viele falsch verstehen

  • «Die Karte gilt weltweit.» Falsch. Sie gilt nur in der EU, den EFTA-Staaten und Grossbritannien.
  • «Die Karte ersetzt die Reiseversicherung.» Falsch. Sie gibt dir Zugang zu nötiger Behandlung, mehr nicht.

Diese Seite ersetzt keine Beratung.

Häufige Fragen

Brauche ich die Versichertenkarte in den Ferien?

Ja. Auf der Rückseite steht die europäische Krankenversicherungskarte. Nimm sie in die EU, nach Island, Norwegen, Liechtenstein und Grossbritannien mit.

Muss ich im Ausland zuerst selber zahlen?

Oft ja, vor allem ausserhalb von EU, EFTA und Grossbritannien. Behalte alle Rechnungen und Belege und reiche sie nach der Reise bei deiner Krankenkasse ein.

Gilt das auch für Kinder?

Ja. Jedes Familienmitglied hat eine eigene Versichertenkarte mit der europäischen Krankenversicherungskarte auf der Rückseite.

Wie geht es weiter?

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Quellen und Stand 2. November 2026

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