Welche Versicherungen kann ich in der Steuererklärung abziehen?
Kurz gesagt
Du kannst in der Schweiz Krankenkassenprämien, Beiträge an die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse von den Steuern abziehen.
Bei den Prämien gilt ein Höchstbetrag, der je nach Kanton verschieden ist. Sachversicherungen wie Hausrat oder Haftpflicht sind nicht abziehbar.
Willst du es genauer wissen?
Was kannst du abziehen?
In der Steuererklärung ziehst du Ausgaben vom Einkommen ab. Du zahlst dann nur auf dem Rest Steuern. Bei Versicherungen und Vorsorge sind diese Posten abziehbar.
- Krankenkassen- und Unfallprämien. Du deklarierst, was du selbst bezahlt hast. Erhaltene Prämienverbilligung rechnest du ab. Auch Lebensversicherungen der Säule 3b und Sparzinsen zählen mit, alles zusammen aber nur bis zu einem Höchstbetrag.
- Säule 3a. Diese Einzahlungen sind bis zum Höchstbetrag abziehbar. Für 2026 sind es mit Pensionskasse höchstens 7’258 Franken. Ohne Pensionskasse sind es 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken. Mehr dazu auf der Seite Säule 3a.
- Pensionskasse. Die laufenden Beiträge sind abziehbar. Auch ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse ist abziehbar, solange du die Lücke laut Reglement nicht überschreitest.
- Krankheitskosten. Was du selbst für Arzt, Zahnarzt oder Medikamente zahlst, ziehst du ab, soweit es 5 Prozent deines Nettoeinkommens übersteigt.
Wie hoch ist der Abzug für Prämien?
Bei der direkten Bundessteuer gilt für das Steuerjahr 2025 ein Höchstbetrag. Er hängt vom Zivilstand ab und davon, ob du in die Pensionskasse oder die Säule 3a einzahlst.
- Alleinstehend, mit Pensionskasse oder Säule 3a. Bis 1’800 Franken.
- Verheiratet, mit Pensionskasse oder Säule 3a. Bis 3’700 Franken.
- Alleinstehend, ohne beides. Bis 2’700 Franken.
Den Betrag für dein Steuerjahr findest du auf der Seite der ESTV. Die Prämien der Grundversicherung sind oft schon höher als dieser Höchstbetrag.
Warum ist der Abzug je nach Kanton verschieden?
Neben der Bundessteuer zahlst du Kantons- und Gemeindesteuern. Jeder Kanton legt seine Abzüge selbst fest. Eine alleinstehende Person mit Pensionskasse kann 2025 im Kanton Bern 2’450 Franken abziehen, im Kanton Graubünden sind es 4’600 Franken. Bern rechnet in diesem Fall mit einem festen Betrag. Andere Kantone verlangen den Nachweis der effektiven Prämien.
Schau darum in der Wegleitung deines Kantons nach. Sie zeigt dir den Betrag und die Belege, die du brauchst. Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Steuerberatung. Im Einzelfall entscheidet die Steuerbehörde deines Kantons.
Was kannst du nicht abziehen?
Das Gesetz nennt für den Versicherungsabzug nur Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen. Nicht abziehbar sind deshalb Sachversicherungen und Versicherungen für Risiken des Alltags.
- Hausrat. Siehe Hausrat und Unterversicherung.
- Privathaftpflicht.
- Rechtsschutz.
- Motorfahrzeug, Reise und Handy.
Franchise und Selbstbehalt zählen nur als Krankheitskosten über der Grenze von 5 Prozent. Nicht abziehbar ist auch der Teil der Prämie, den der Kanton als Prämienverbilligung übernimmt. Mehr dazu auf der Seite Prämienverbilligung.
Worauf musst du bei der Pensionskasse achten?
Nach einem Einkauf darfst du drei Jahre lang kein Kapital aus der Pensionskasse beziehen. Sonst kann die Steuerbehörde den Abzug nachträglich streichen. Plane den Einkauf darum langfristig.
Was viele falsch verstehen
- «Ich kann alle Versicherungen abziehen.» Nein. Der Abzug gilt nur für Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen, und auch dort nur bis zum Höchstbetrag.
- «Der Abzug ist überall gleich.» Nein. Der Bund und jeder Kanton haben eigene Regeln und Beträge.
- «Ich muss nur die Prämien eintragen.» Nein. Du brauchst auch die Bescheinigungen für die Säule 3a und für einen Pensionskasseneinkauf.
Häufige Fragen
Muss ich die Prämienverbilligung abziehen?
Ja, in dem Sinn, dass du nur die Prämien deklarierst, die du selbst getragen hast. Die Prämienverbilligung zählst du ab. Zahlt der Kanton einen Teil direkt an die Krankenkasse, ziehst du ihn von der Prämie ab.
Kann ich Franchise und Selbstbehalt abziehen?
Nur als Krankheitskosten und nur, wenn sie zusammen mit anderen Kosten 5 Prozent deines Nettoeinkommens übersteigen. Das gilt für Kosten, die du selbst trägst und die niemand erstattet.
Zählen Zusatzversicherungen der Krankenkasse?
Ja, sie fallen wie die Grundversicherung unter den Versicherungsabzug. Der Höchstbetrag ist aber meist schon durch die Grundprämie erreicht.
Gilt der Abzug für Bund und Kanton gleich?
Nein. Der Bund hat eigene Höchstbeträge. Jeder Kanton legt seine Abzüge selbst fest, und manche rechnen mit einem festen Betrag statt mit den effektiven Prämien.
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter? Mehr zu Schaden und RechtQuellen und Stand 13. Oktober 2026
- ESTV: Steuertarife und Abzüge zur direkten Bundessteuer
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, DBG
- Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge, BVG
- Kanton Bern, TaxInfo: Versicherungsabzug
- Kanton Bern, TaxInfo: Wichtigste Neuerungen im Steuerjahr 2026
- Kanton Bern, TaxInfo: Berufliche Vorsorge
- ESTV: Zinssätze und Höchstabzüge Säule 3a
- Kanton Graubünden, Steuerverwaltung: Praxisfestlegung zu Lebensversicherungen und Versicherungsabzug
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