Wie hoch darf die Mietkaution sein und wann bekomme ich sie zurück?
Kurz gesagt
Die Mietkaution darf bei Wohnungen höchstens drei Monatsmieten betragen.
Du zahlst sie auf ein Sperrkonto auf deinen Namen oder, wenn der Vermieter einverstanden ist, mit einer Kautionsversicherung. Das Konto bekommst du samt Zins zurück, die Prämie nicht.
Willst du es genauer wissen?
Was ist die Mietkaution?
Die Mietkaution ist ein Geldbetrag, den du dem Vermieter bei Mietbeginn als Sicherheit leistest. Sie deckt offene Mieten oder Schäden, für die du haftest. Im Alltag heisst sie auch Mietzinsdepot. Du zahlst sie nur, wenn der Mietvertrag sie vorsieht.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Bei Wohnungen darf sie höchstens drei Monatsmietzinse betragen. Das steht in Art. 257e des Obligationenrechts. Der Vermieter darf auch weniger verlangen. Für Geschäftsräume nennt das Gesetz keine Obergrenze.
Ein Beispiel aus Luzern. Deine Wohnung kostet 1900 Franken Mietzins im Monat. Die Kaution darf dann höchstens 5700 Franken betragen.
Konto oder Kautionsversicherung?
Du hast zwei Wege. Beim Sperrkonto legst du das Geld selbst auf die Seite. Es bleibt dein Geld und kommt mit Zins zurück, wenn der Vermieter nichts fordert.
Bei der Kautionsversicherung hinterlegst du kein Geld. Ein Versicherer sichert den Vermieter ab, ähnlich wie eine Bürgschaft. Dafür zahlst du jedes Jahr eine Prämie. Die Prämie ist weg, auch wenn nie ein Schaden entsteht. Zahlt der Versicherer dem Vermieter, holt er sich das Geld bei dir zurück.
Die Versicherung schont dein Erspartes beim Einzug. Sie ist aber nur möglich, wenn der Vermieter einverstanden ist. Frag vor der Unterschrift nach und halte die Abmachung im Mietvertrag fest.
Wo liegt das Geld beim Konto?
Der Vermieter muss die Kaution bei einer Bank hinterlegen. Das Konto ist ein Sparkonto oder Depot und lautet auf deinen Namen. Es ist gesperrt. Der Vermieter kann also nicht allein darüber verfügen. Die Kantone können ergänzende Vorschriften zur Form der Sicherheit erlassen.
Die Bank zahlt nur aus, wenn
- beide Seiten zustimmen,
- oder ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl vorliegt,
- oder ein gerichtlicher Entscheid vorliegt.
Wann bekommst du die Kaution zurück?
Nach dem Auszug und der Wohnungsübergabe. Hat der Vermieter keine Forderung, geben beide Seiten der Bank die Zustimmung. Dann zahlt die Bank dir das Geld samt Zinsen aus.
Hat der Vermieter eine Forderung, muss er sie innerhalb von einem Jahr nach Ende des Mietverhältnisses rechtlich geltend machen. Das heisst zum Beispiel, er leitet eine Betreibung ein, ruft die Schlichtungsbehörde an oder klagt. Tut er das nicht, kannst du die Rückzahlung direkt bei der Bank verlangen.
Bereite dich schon beim Einzug vor. Halte Mängel im Übergabeprotokoll fest. Mehr dazu findest du in der Checkliste erste Wohnung.
Was viele falsch verstehen
- «Der Vermieter darf die Kaution selbst abbuchen.» Falsch. Er braucht deine Zustimmung, einen rechtskräftigen Zahlungsbefehl oder einen gerichtlichen Entscheid.
- «Die Kaution kommt nach dem Auszug automatisch zurück.» Nein. Die Bank zahlt nach dem Auszug in der Regel nur mit der Zustimmung beider Seiten aus. Erst wenn der Vermieter ein Jahr lang keinen Anspruch geltend gemacht hat, kannst du die Rückzahlung allein verlangen.
- «Vier Monatsmieten sind üblich.» Bei Wohnungen ist das nicht erlaubt.
Was tun bei Streit?
Sprich zuerst mit dem Vermieter und halte alles schriftlich fest. Hilft das nicht, kannst du dich an die Schlichtungsbehörde für Mietsachen deines Kantons wenden. Ob eine Rechtsschutzversicherung solche Fälle deckt, erfährst du auf der Seite Rechtsschutz. Schäden an der Wohnung deckt oft deine Privathaftpflicht.
Diese Seite ersetzt keine Beratung.
Häufige Fragen
Muss ich überhaupt eine Mietkaution zahlen?
Nur wenn der Mietvertrag sie vorsieht. Das Gesetz verpflichtet den Vermieter nicht, eine Kaution zu verlangen.
Darf der Vermieter mehr als drei Monatsmieten verlangen?
Bei Wohnungen nein. Das Obligationenrecht setzt die Grenze bei drei Monatsmietzinsen. Bei Geschäftsräumen gilt diese Grenze nicht.
Kann ich statt des Kontos eine Kautionsversicherung wählen?
Nur wenn der Vermieter einverstanden ist. Du zahlst dann eine Prämie, die nicht zurückkommt. Der Versicherer kann ausgezahltes Geld bei dir zurückfordern.
Wer bekommt die Zinsen auf dem Konto?
Das Konto lautet auf deinen Namen. Die Zinsen gehören darum zu deinem Guthaben und gehen bei der Rückgabe an dich.
Eine weitere Frage
Was, wenn der Vermieter nach dem Auszug nichts unternimmt?
Macht er innerhalb eines Jahres nach Ende des Mietverhältnisses keinen Anspruch rechtlich geltend, kannst du die Auszahlung direkt bei der Bank verlangen.
Wie geht es weiter?
Wie geht es weiter? Mehr zu WohnenQuellen und Stand 19. Oktober 2026
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